ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB’s
Vienna Stay Apartments

Zwischen dem Mieter und Vermieter der Ferienwohnung wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Mit der Buchung bzw. mit dem Auftrag zur Anmietung der Ferienwohnung erkennt der Mieter die folgenden Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen als verbindlich an.

1. Vertragsabschluss

Der Reservierungsauftrag durch den Mieter und die Buchungsbestätigung durch den Vermieter kann per Post, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter Angaben über die Zahlung und Höhe des Mietpreises und Angaben über den Termin des Aufenthaltes in der Ferienwohnung. Mit rechtzeitigem Eingang der unter Punkt 2. genannten Zahlung durch den Mieter wird der Mietvertrag für beide Seiten rechtsverbindlich. Der Mieter erklärt sich für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen verantwortlich. Mit Annahme der AGBs und durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde seine erreichte Volljährigkeit und seine volle Geschäftsfähigkeit.

2. Fälligkeit und Zahlung

Der Interessent für die Ferienwohnung erhält ein Buchungsangebot. Die Buchung gilt als fixiert, sobald die Zahlung des gesamten Mietpreises über Kreditkarte oder durch Überweisung innerhalb von 7 Tagen erfolgt. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist stets im Voraus zu bezahlen.

3. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages von dem Mieter

Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit gelten die folgenden Bestimmungen:
3.1 Schriftliche Kündigung
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er die Kündigung erklärt hat.
3.2 Rücktritt vom Vertrag/Stornierung
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Kostenlose Stornierungen sind, unabhängig vom Buchungsdatum, grundsätzlich möglich, soweit diese bis spätestens 30 Tagen vor dem gebuchten Anreisetermin schriftlich beim Vermieter eingehen. Ausnahmeregelungen werden unmittelbar nach dem Erhalt der Reservierungsbestätigung vom Leistungsträger direkt mit dem Gast schriftlich vereinbart.
Die erhobenen Stornierungsgebühren bei Nicht-anreise oder Rücktritt belaufen sich nach dem Gesamtmietpreis in EURO wie folgt:
Der Gesamtbetrag der Buchung wird jederzeit nach Abschluss der Buchung fällig.
Stornierungen und Änderungen, die bis zu 30 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei. Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie Nicht-anreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet. Nicht refundierbare Raten sind zur Gänze nicht kostenfrei stornier bar. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3.3 Vorzeitige Abreise bzw. verspätete Anreise des Mieters
Bei vorzeitiger Abreise bzw. verspäteter Anreise des Mieters, der Mieter ist nicht berechtigt durch eine vorzeitige Abreise bzw. verspätete Anreise eine Rückerstattung vom Vermieter zu verlangen.

4. Mietdauer

Die Mietdauer ist im Mietvertrag festgelegt. Die Anreise erfolgt ab 15 Uhr und, die Abreise bis spätestens 11 Uhr. Abweichungen hiervon sind nur nach Absprache oder schriftlich möglich. Der Vermieter ist berechtigt in diesem Fall einen Zuschlag zu verlangen.

5. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Vertrages oder der Buchungsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung im Internet wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, für eingeschlichene Fehler wird aber keine Gewähr übernommen. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als Personen. Der Vermieter behält sich vor, die Preise für die angebotenen Ferienwohnungen kurzfristig zu ändern, um Belegungslücken zu füllen, bereits bestehende Vermietungen und die zugehörigen Mietverträge und Buchungsbestätigungen bleiben in diesem Falle unverändert. Der Mieter kann aus einer zwischenzeitlichen Preisänderungen keine Forderungen dem Vermieter gegenüber ableiten.

6. Haftung

Der Mieter haftet für die durch ihn oder mitreisende Personen verursachten Personenschäden sowie Sachschäden und Verlust der Mietsache, der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, sofern sie den normalen gebrauchsüblichen Verschleiß bei sorgsamem Umgang übersteigen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden am Eigentum des Mieters. Im Falle des Verlusts des Wohnungsschlüssels oder Karte bzw. Zimmerschlüssels oder Karte ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten und Schäden zu ersetzen.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung einschließlich aller darin befindlichen Geräte pfleglich zu behandeln. Alle Schäden, die durch den Mieter oder mitreisende Personen oder seinen Besuchern verursachten werden, sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Der entstandene Schaden muss vom Mieter dem Vermieter ersetzt werden. Im Falle des Verlustes der Schlüssel ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzten.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Die Nutzung von Schlafsäcken ist nicht erlaubt.
Das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten, Vapes, oder Schishas ist zu keinem Zeitpunkt in den Wohnungen gestattet.
Im Fall von Ruhestörung innerhalb der Ruhezeiten oder ungebührlicher Lärmerregung außerhalb der Ruhezeiten sind sämtliche entstandenen Kosten (insbesondere eines dadurch verursachten Polizeieinsatzes) sowie zusätzlich eine Pönale in Höhe von EUR 150,00 an den Vermieter zu leisten. Das Ausfüllen des Online Registrierungsformulars ist verpflichtend von jedem Gast auszufüllen. Anfallender Müll ist in die dafür bereitstehenden Behälter zu entsorgen. Beim Check-Out ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen fest verschlossen sind. Der Vermieter haftet nicht für Schäden bei Einbruch oder Diebstahl am Eigentum des Mieters.

8. Gewährleistung

Sollten beim Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so ist der Mieter zur Mietminderung oder Kündigung berechtigt. Die Kündigung des Mietvertrages ist des Weiteren möglich, wenn die Nutzung durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Feuer etc. erheblich erschwert oder gefährdet wird.
Der gezahlte Mietpreis für die Restdauer des Mietverhältnisses wird in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Kündigung seitens des Vermieters

Der Mietvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist seitens des Vermieters gekündigt werden, wenn Mieter oder mitreisende Personen sich in störender Weise so verhalten, dass ihr Verbleiben in der Ferienwohnung den Nachbarn des Hauses nicht zugemutet werden kann. Ebenso ist die weitere Aufnahme von zusätzlichen Personen ein sofortiger fristloser Kündigungsgrund und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung kann der Vermieter einen angemessen Zuschlag für die Überbelegung verlangen.

10. Hausordnung

Die in dem Haus ausliegende Hausordnung ist zu beachten, insbesondere die üblichen Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr.

11. Parkplätze

Es können auf der Castellezgasse 18, 1020 Wien bis zu Maximum 7 Parkplätze angemietet werden. Die Reservierung ist nur Online möglich.
Es stehen öffentliche Parkplätze auf der Straße zur Verfügung (Kurzparkzone). Für Beschädigungen, Einbruch oder Diebstahl der Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.

12. Reisevertragsrecht

Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Miet- und Stornobedingungen nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist der Ort, wo sich das vermietende Objekt befindet, also Wien. Der ausschließliche Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht in Wien.